Kosten der Markenanmeldung
Die Kosten einer Markenanmeldung unterscheiden sich regelmäßig nach den Gebühren, die an das jeweilige Markenamt zu bezahlen sind (Amtsgebühren) und dem Honorar, welches gegebenenfalls an dem mit der Markenanmeldung beauftragten Rechtsanwalt oder Patentanwalt zu entrichten ist.
Die Amtsgebühren für eine deutsche Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt belaufen sich auf 300,00 €, sofern das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht mehr als drei Klassen enthält (für jede weitere Klasse berechnet das DPMA 100,00 €).
Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) berechnet für die Anmeldung einer Unsionsmarke 850 € für die 1. Waren-und Dienstleistungsklasse, weitere 50 € für die 2. Klasse sowie 150 € ab der 3. und jeder weiteren Klasse.
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer internationalen Marke (IR Marke) bei der WIPO in Genf beträgt 653,00 Schweizer Franken (CHF), wenn eine Wortmarke angemeldet werden soll (oder das LOGO schwarz/weiß dargestellt werden soll) und 900,00 Schweizer Franken (CHF), wenn eine farbige Bildmarke oder Wort-Bildmarke eingetragen werden soll. Hinzu kommen individuelle Gebühren der verschiedenen Madrider Vertragsstaaten.