Markenrecht

Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenverletzung, Abmahnung, Unternehmenskennzeichen, Namensschutz, Domainrecht, Domainschutz, Firmennamen

Das nationale, europäische und internationale Markenrecht gehört seit vielen Jahren zu den Hauptberatungsfeldern der Rechtsanwälte und Patentanwälte von Dinter, Kreißig & Partner. Unser Beratungsangebot deckt die gesamte Bandbreite kennzeichenrechtlicher Fragestellungen ab: 

Markenrecherchen
Markenüberwachung
Markenanmeldungen (Individualmarke, Kollektivmarke, Gewährleistungsmarke)
Unionsmarken (EU-Marke)
Internationale Marke (IR-Marke)
Unternehmenskennzeichen
Geografische Herkunftsangabe (g.U., g.g.A, g.t.S)
Titelschutz
Namensrecht
Domainrecht

Widerspruchsverfahren
Löschungsverfahren
Produktpiraterie
Markenverletzung
Namensverletzung
Einstweilige Verfügung
Abwehr von Abmahnungen
Europäisches Markenrecht
Internationales Markenrecht
Markenlizenzvertrag

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Die Kanzlei Dinter & Kreißig hilft Ihnen bei allen Fragen. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontak mit uns auf.

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Was wir für Sie im Markenrecht tun können:

  • Die Beratung im Vorfeld einer Markenanmeldung umfasst (u.a.) die Erarbeitung einer Markenstrategie, die Ausarbeitung von Warenverzeichnissen oder Dienstleistungsverzeichnissen, die Durchführung von Markenrecherchen (Ähnlichkeitsrecherchen und identitätsrecherchen). In dieser Phase klären wir, ob der von Ihnen gewünschte Name als Marke geschützt werden kann - egal, ob es sich dabei um einen natürlichen Namen oder den Namen eines Unternehmens (also die Firma) handelt.
  • Wir melden Marken sowohl auf nationaler Ebene beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an, als Europäische Marken beim Gemeinschaftsmarkenamt (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM in Alicante) oder als internationale Marken bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) in Genf.
  • Wir überwachen Ihre Markenrechte.
  • Wir beraten in vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzvertragsrechtlichen Fragen, erstellen Markenlizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen und Markenübertragungsverträge.
  • Wir reagieren für unsere Mandanten auf Abmahnungen und vertreten diese in Verletzungsprozessen.
  • Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern betreuen wir Markenanmeldungen und Markenverletzungsverfahren im Ausland.
  • Wir beraten in allen Fragen des Markenrechts, Kennzeichenrechts und Domainrechts rund um das Internet.

Markenanmeldung

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Anmeldung Ihrer Marken, Logos, Kennzeichen, Namen, Firmennamen, Bildmarken und bei der Eintragung von Wort-Bildmarken - egal ob auf nationaler Ebene, in Europa oder bei der Eintragung einer internationalen Marke.

Die Registrierung einer Marke kann auf nationaler Ebene beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), als Europäische Marken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante oder international bei der WIPO (World Trade Property Organisation) in Genf erfolgen. 

Zu den schutzfähigen Zeichen gehören u.a. 

Abbildungen
Wörter, einschließlich Personennamen 
Buchstaben
Zahlen
Hörzeichen
Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form der Ware

Wir beraten umfangreich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Anmeldung einer Marke und zur besten Strategie (national, europäisch oder internationale Anmeldung). Wir setzen Ihre Rechte im Prüfungsverfahren vor den verschieden Markenämtern durch.

Dinter, Kreißig & Partner, Rechtsanwälte & Patentanwälte in Leipzig, Dresden und Halle, betreut Sie in Markensachen durch:
umfangreiche nationale und internationale Recherchen (in der Regel) vor Anmeldung einer Marke zur Risikoermittlung und umfassende Risikoabschätzung, wird bei der Markenüberwachung und der Entwicklung von Schutzrechtsstrategien tätig.

Unsere Mandanten, zu welchen vor allem Klein- und Mittelständische Unternehmen zählen vertreten wir vor dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA, dem Bundespatentgericht BPatG und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM in Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, bei der Abwehr von Abmahnungen, der Anfertigung und Überprüfung der Einhaltung von Unterlassungserklärungen und Unterlassungsverträgen. Wir erwirken gerichtliche Unterlassungstitel und verteidigen Mandanten bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen in Markenverletzungsverfahren.

 

Aktuelle News zum Markenrecht

05.09.2024

BPatG zum Markenrecht: Löschung anstößiger Markenbezeichnungen

Vollumfänglich vulgär bezeichnete Sexualpraktiken sind als Markenbezeichnungen nach § 8 II Nr.5 MarkenG nicht schutzfähig. Gegen die Wort- und Bildmarke "Headfuck" wurde am 30.03.2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt... [mehr...]

05.09.2024

LG Köln zum Domain-Recht: Löschung eines Dispute-Eintrags und Markenrecht

1. Die Bezeichnung "byebye" hat eine schwache, aber ausreichende Kennzeichnungskraft für die Reisebranche. 2. Ein Antrag auf Löschung kommt nicht in Betracht, wenn durch deren Halten keine unlautere Behandlung eines Wettbewerbers... [mehr...]

05.09.2024

Markenrecht - Domain „fluege.de“ kann nicht als Marke geschützt werden

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat gegen die Eintragung der Marke „fluege.de“ entschieden. Danach kann die Domain “fluege.de” nicht als Gemeinschaftswortmarke für Werbung, Transportwesen, Veranstaltung von Reisen... [mehr...]

05.09.2024

Markenrecht - BGH zur Verantwortlichkeiten des Spediteurs bei der Durchfuhr von Markenfälschungen

Die in Deutschland ansässige Beklagte, ein Speditionsunternehmen, sollte gefälschte Parfümprodukte, die mit einer Marke des von der Klägerin repräsentierten Unternehmens gekennzeichnet gewesen sind im Rahmen eines durchgehenden... [mehr...]

Urteile zum Markenrecht

BPatG zum Markenrecht: Löschung anstößiger Markenbezeichnungen
Das Bundespatentgericht hat die Marke "Headfuck" gelöscht, weil deren Eintragung gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr.5 MarkenG verstößt

EuGH Urt. v. 06.09.2012, C-96/11 P - Form einer Schokoladenmaus
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine Marke, die aus der Form der Ware selbst besteht aber gleichzeitig nicht auffällig von der branchenüblichen Form abweicht, nicht unterscheidungskräftig ist und damit nicht die wesentliche, herkunftsbezeichnende Funktion einer Marke erfüllt. Im konkreten Fall wurde die Eintragung der Form einer Schokoladenmaus abgelehnt, weil diese nicht wesentlich anders aussah als andere Schokoladenmäuse und deshalb keinen Hinweis auf das Unternehmen geben kann, in dem sieproduziert oder von dem sie beworben und verkauft wird.

BPatG zur Eintragungsfähigkeit des Buchstabens "M" für Sportwagen
Das Bundespatentgericht hat im Sinne des Anmelders entschieden und die Eintragungsfähigkeit eines einzelnen Buchstabens - hier "M" bejaht. Der Buchstabe M ist als Marke für Sportwagen unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig im Sinne von § 8 Abs. 2 MarkenG.

EuG: rote Schnürsenkelenden können nicht als Marke für Schuhe geschützt werden
Die Think Schuhwerk GmbH scheitert bislang mit der Anmeldung roter Schnürsenkelenden als Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) nach der so genannten Gemeinschaftsmarkenverordnung. Der Marke fehlt nach Ansicht des Europäischen Gerichts die für die Eintragung in das Regsiter notwendige Unterscheidungskraft.