Internetportal wegen anonymer Beleidigung schadensersatzpflichtig
Der europäische Gerichtshof hat ein estnisches Internetportal zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet, nachdem User die Klägerin in ihren Kommentaren beleidigt hatten.
Vor dem europäischen Gericht argumentierten die Betreiber des Portals "Delfi", dass die vorausgegangenen Verurteilungen durch estnische Gerichte die Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise beschneiden würde.
Das Gericht wies hingegen darauf hin, dass das Portal trotz eindeutiger Warnungen an die Nutzer und entsprechender Wortfilter nicht genug getan hätte, um beleidigende Kommentare zügig zu entfernen. Da für die Abgabe von Kommentaren auch keine Registrierung der Nutzer erforderlich war, war es zweckmäßig und angemessen das Portal in die Haftung zu nehmen, zumal es auch den wirtschaftlichen Nutzen aus der Seite zieht.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil EGMR 64569 09 vom 10.10.2013
Normen: Art. 8, 10, 35 MRK